Ambulante Angebote Ambulante Hilfen zur Erziehung

Unsere Unterstützungsangebote

Die ambulanten Hilfen zur Erziehung stellen ein begleitendes und beratendes Hilfsangebot für Kinder und Jugendliche bzw. junge Volljährige dar, die Schwierigkeiten im Elternhaus, im sozialen Umfeld oder bei Schul- oder Berufsausbildung haben.

Auch Eltern, die sich in der Erziehung Unterstützung wünschen und/oder vor besonderen Herausforderungen im familiären Zusammenleben und ihren sozialen Bezügen stehen, eignet sich dieses Angebot.

Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe leisten und gestalten unsere Arbeit lebenspraktisch und alltagsnah. Gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten gehen wir auf die Suche nach deren persönlichen Ressourcen. Dafür erarbeiten wir miteinander individuelle (Teil)ziele, welche wir mit darauf abgestimmten Methoden erreichen wollen.

Unsere pädagogische Arbeit ist geprägt von einem wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander sowie einer akzeptierenden Grundhaltung gegenüber unseren Klientinnen und Klienten.

Aktuell bieten wir im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung folgende Unterstützungsangebote an:

Vier Frau und zwei Männer lächeln in die Kamera

Erziehungsbeistandschaft ist eine familienergänzende, ambulante Erziehungshilfe auf der Basis freiwilliger Zusammenarbeit und verfolgt in erster Linie eine familienintegrative Zielsetzung.

Sie bietet adäquate Lösungsansätze bei entwicklungsgefährdenden Problemen von Kindern und Jugendlichen. Im Fokus der Erziehungshilfe steht das Kind bzw. der Jugendliche. Unsere Fachkräfte begleiten und unterstützen den jungen Menschen unter Betrachtung des gesamten sozialen Umfeldes. Wir unterstützen bei der Bewältigung von individuellen Herausforderungen und dabei, Selbsthilfepotenzial zu entwickeln und Eigenverantwortung für das eigene Leben zu übernehmen.

Unser Angebot ist konzipiert für ältere Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Familienkonstellationen, die aufgrund von verschiedenen Konfliktsituationen z. B. schulische, familiäre, emotionale oder im sozialen Umfeld angesiedelte Unterstützung benötigen.

Das Hilfeangebot kann insbesondere bei folgenden Problemlagen greifen:

  • Schulprobleme
  • Familiäre Belastunge z. B. durch Krankheit, Suchterkrankung, Behinderung
  • Integrationsprobleme nach (teil-) stationären Erziehungshilfen (Rückführung)
  • Erziehungsprobleme, Konflikte im familiären und sozialen Umfeld
  • Defizite in der Gestaltung von Freizeit- und Sozialkontakten
  • dem Übergang des Jugendlichen oder jungen Volljährigen in den eigenen Wohnraum

Zielgruppe der Hilfe sind auch junge Volljährige, die aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. 

Der Stand der Persönlichkeitsentwicklung muss dabei unterhalb des in diesem Lebensalter im Allgemein erreichten Niveaus der Sozialisation liegen. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger. (Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer zwischen 18 und 27 Jahre alt ist.)

Die Festlegung von Zielen in der Zusammenarbeit mit unseren Klientinnen und Klienten sind von individuellen Ausgangssituationen und Problemlagen abhängig. Dem jungen Menschen sollen soziale Kompetenzen für ein befriedigendes Leben vermittelt werden. Dies können Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und der Abbau von Aggressivität oder auffälligem Verhalten sein. Das Ziel unserer Arbeit ist es auch, die familiären Bindungen und Ressourcen zur Alltagsbewältigung so zu stabilisieren, dass ein Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Familie auf Dauer gesichert ist. Weitere Ziele sind z. B.:

  • Unterstützung des Kindes oder des Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
  • Förderung der Selbstständigkeit und des Selbsthilfepotenzials
  • Hilfe beim Aufbau stabiler Kontakte innerhalb und außerhalb der Familie, die den jungen Menschen in positiver Weise beeinflussen
  • Unterstützung bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
  • Aufbau und Festigung sozialer Kompetenzen und Ressourcen
  • Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Prävention entwicklungsschädigenden Verhaltens (Gewalt, Suchtmittelabhängigkeit etc.)
  • Unterstützung bei der Verselbständigung

Was ist sozialpädagogische Familienhilfe?

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes pädagogisches Unterstützungsangebot, welches durch eine gezielte Verbindung von pädagogischen und alltagspraktischen Hilfen die Selbsthilfekompetenzen der Familie stärken soll. Wir verstehen Familien als „soziale Systeme“, deren Mitglieder (Vater, Mutter, Kinder etc.) und Subsysteme (Beziehungen von Familienmitgliedern zueinander, z. B. zwischen den Eltern, zwischen Eltern und Kind, zwischen Geschwistern) in Beziehung stehen und eine Funktion wahrnehmen, die sich in den sozialen Rollen der Familie ausdrückt.

Die pädagogische Hilfe findet hierbei in der Umwelt der Familie statt und richtet sich an das gesamte familiäre System. Aus diesem Grund bedarf es einer besonderen Mitwirkungsbereitschaft der Familie.

Die sozialpädagogische Familienhilfe bezieht sich auf unterschiedliche Aspekte:

  • erzieherische Situationen
  • Beziehungen zwischen den Eltern und Kindern sowie zwischen Elternteilen
  • gesundheitliche Situationen von Eltern und Kindern
  • materielle Situationen
  • Verhältnis von Familie und ihrem sozialen Umfeld

Das Angebot richtet sich an Familien, in den Kinder bzw. Jugendliche unter 18 Jahren leben und die durch gesellschaftliche Entwicklungen und innerfamiliäre Probleme so stark belastet sind, dass es ihnen aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist, ihre Selbsthilfepotenziale zu nutzen. Aufgrund ihrer besonderen Lebenslagen benötigen diese Familien häufig Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und insbesondere bei der Erziehung ihrer Kinder. Dazu zählen insbesondere:

  • Multiproblemfamilien
  • Eltern mit eingeschränkten Erziehungskompetenzen
  • Eltern mit psychischer Erkrankung
  • Eltern mit einer geistigen Behinderung
  • Familien bei denen eine Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII festgestellt wurde
  • Eltern mit Suchtproblematik
  • Familien mit akuten Krisen (z. B. Tod eines Partners, Trennung, Krankheit)
  • Eltern mit komplexen Problemlagen (z. B. ökonomische Probleme, biografische Probleme, soziale Probleme)

Voraussetzung für die Unterstützung ist die Bereitschaft der Eltern, Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen zu wollen und in der Zusammenarbeit mitzuwirken. 

Oberstes Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Hierzu gehören:

  • Ressourcen der Familien neu zu entdecken und zu stärken, um so eine eigenverantwortliche Lebensführung wiederzuerlangen
  • die Stärkung des Selbstwertgefühls und der positiven emotionalen Beziehung untereinander
  • die Befähigung der Familienmitglieder zu Krisenmanagement und Problemlösung
  • eine Herausnahme von Kindern aus der Familie zu vermeiden bzw. zu verkürzen oder die Rückführung in die Familie vorzubereiten und/oder zu begleiten
  • die Kommunikationsstrukturen im Familiensystem zu verbessern, die Isolationstendenzen zu durchbrechen und den Familien eine Anbindung im Sozialraum zu erleichtern
  • die Sicherung des Wohls der Kinder und Jugendlichen 

Unter Hilfen für junge Volljährige werden Betreuungsangebote für junge Erwachsene verstanden. Sie werden nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt. Anders als bei Minderjährigen geht es bei der Hilfe für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und eine eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht werden. Dabei sind die Hilfeangebote grundsätzlich die gleichen, die auch Minderjährigen bzw. ihren Familien zur Verfügung stehen.

Das Angebot ist gedacht für junge Volljährige, die das 18. aber noch nicht das 27. Lebensjahr beendet haben und aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Nach dem Erreichen des 21. Lebensjahres kann eine Hilfe nach § 41 nicht mehr begonnen werden.

Anknüpfungspunkt ist die Tatsache, dass mit Erreichen der Volljährigkeit bei der betreffenden Person noch Probleme in der Selbstständigkeits- und Persönlichkeitsentwicklung vorliegen. Insbesondere bei den Hilfen für junge Volljährige ist eine aktive Willensbekundung der jungen Erwachsenen erforderlich.

Den jungen Volljährigen sollen soziale Kompetenzen für ein befriedigendes Leben vermittelt werden. Dies können sein: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten. Ziele im Einzelnen könnn z. B. sein:

  • Beschaffung und Erhaltung einer eigenen Wohnung
  • Vermittlung von Lebenstechniken und einer selbstständigen Lebensführung
  • Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte
  • Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven und Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung oder einer Arbeitsstelle
  • Unterstützung bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
  • Bearbeitung von Konflikten aufgrund von Gewalterfahrungen und Drogenmissbrauch
  • Förderung von sinnvollen Freizeitaktivitäten
  • Strukturierungshilfen bei der Alltagsbewältigung
  • Unterstützung bei der Suche nach sozialer Orientierung und Perspektive
  • Unterstützung bei der emotionellen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie und der Verselbstständigung
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Heim- und Psychiatrieaufenthalten sowie Straffälligkeit
  • Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen

Ansprechpartner:innen

Wenn Sie entsprechende Hilfeangebote in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, sich mit dem zuständigen Allgemeinen Sozialdienst – dem Amt für Jugend und Soziales (ASD) der Stadt Leipzig in Verbindung zu setzen. Dieses wird mit Ihnen gemeinsam prüfen, welche Problemlagen geändert werden sollen und welche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Sie notwendig und geeignet sind. 

Unser Büro befindet sich im Leipziger Stadtteil Plagwitz in der Karl-Heine-Straße 104. In ca. 200 m Entfernung befinden sich die Straßenbahnhaltestellen Karl-Heine-/Gießerstr. oder Plagwitz.

Ambulante Hilfen zur Erziehung

  • Aktuell keine Stellenangebote.